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  1. Rechtsanwalt Thomas Oster
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
Thomas Oster - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

Thomas Oster

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht

Ihre Rechtsanwälte:
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Rechtsanwalt Thomas Oster

Thomas Oster ist der Gründer unserer Kanzlei. Er wurde 1958 in Hofheim am Taunus geboren. Nach dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife im Jahre 1977 studierte er Rechtswissenschaften in Mainz. Das erste juristische Staatsexamen in Rheinland-Pfalz absolvierte er im Jahre 1983. Im November 1986 wurde er nach bestandener 2. Juristischer Staatsprüfung als Rechtsanwalt zugelassen.

Seit Beginn seiner beruflichen Tätigkeit widmet sich Thomas Oster überwiegend dem Zivilrecht. Im Dezember 1997 erteilte ihm der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Erlaubnis, die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen. Seit dem 30.09.2008 ist ihm die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ gestattet.

Wesentliche Tätigkeitsbereiche

  • Familienrecht
    • Verfahren in Familiensachen
    • Sorge- und Umgangsrecht, Herausgabe des Kindes
    • Ehegattenunterhaltsrecht und Unterhalt des Kindes
    • Versorgungsausgleich
    • Ehewohnung und Hausrat/Gewaltschutzgesetz
    • Güterrecht
    • Partnerschaften außerhalb der Ehe
    • Vertragsgestaltung
  • Erbrecht
    • gesetzliche und vertragliche Erbfolge
    • Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
    • Pflichtteilsanspruch
    • Verwaltung und Teilung des Nachlasses
    • Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung
    • Testaments- und Vertragsgestaltung
    • vorweggenommene Erbfolge
  • Privates Baurecht
    • Werklohnklage des Bauunternehmers
    • Werkunternehmerpfandrecht
    • Gewährleistungsansprüche des Bestellers

Rechtsanwälte Oster Fischer Stern
RA Thomas Oster, RA Harald Fischer, RAin Tanja Stern

Rheingaustrasse 54 | 65719 Hofheim am Taunus
Telefon (06192) 3034 | Telefax (06192) 3545

Email: info@kanzlei-oster.de | Internet: www.kanzlei-oster.de

Bürozeiten:

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Fr.
 
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