Thomas Oster
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
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Rechtsanwalt Thomas Oster
Thomas Oster ist der Gründer unserer Kanzlei. Er wurde 1958 in
Hofheim am Taunus geboren. Nach dem Erwerb der Allgemeinen
Hochschulreife im Jahre 1977 studierte er Rechtswissenschaften in
Mainz. Das erste juristische Staatsexamen in Rheinland-Pfalz
absolvierte er im Jahre 1983. Im November 1986 wurde er nach
bestandener 2. Juristischer Staatsprüfung als Rechtsanwalt
zugelassen.
Seit Beginn seiner beruflichen Tätigkeit widmet sich Thomas Oster
überwiegend dem Zivilrecht. Im Dezember 1997 erteilte ihm der
Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Erlaubnis,
die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen. Seit dem
30.09.2008 ist ihm die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“
gestattet.
Wesentliche Tätigkeitsbereiche
- Familienrecht
- Verfahren in Familiensachen
- Sorge- und Umgangsrecht, Herausgabe des Kindes
- Ehegattenunterhaltsrecht und Unterhalt des Kindes
- Versorgungsausgleich
- Ehewohnung und Hausrat/Gewaltschutzgesetz
- Güterrecht
- Partnerschaften außerhalb der Ehe
- Vertragsgestaltung
- Erbrecht
- gesetzliche und vertragliche Erbfolge
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
- Pflichtteilsanspruch
- Verwaltung und Teilung des Nachlasses
- Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung
- Testaments- und Vertragsgestaltung
- vorweggenommene Erbfolge
- Privates Baurecht
- Werklohnklage des Bauunternehmers
- Werkunternehmerpfandrecht
- Gewährleistungsansprüche des Bestellers
Rechtsanwälte Oster Fischer Stern
RA Thomas Oster, RA Harald Fischer, RAin Tanja Stern
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